Zusätzliche Leistungen aus der Pflegeversicherung
Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen können ergänzende Leistungen aus der Pflegeversicherung in einer Höhe von bis zu 2400,00 € in Anspruch nehmen.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen begutachtet den erhöhten Pflegeaufwand und Sie erhalten eine Bewilligung von der zuständigen Pflegekasse.
Sollte die bewilligte Summe im laufenden Jahr bis zum 31.12. nicht aufgebraucht worden sein, kann der Restbetrag in das folgende Halbjahr übernommen werden.
Die Pflegekasse zahlt das Geld nach Einreichen der Rechnung des
Pflegedienstes an Sie aus.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Pflegedienst gleich
mit Ihrer zuständigen Pflegekasse den Betrag abrechnet. Hier wird
eine Abtretungserklärung benötigt.
Bei der Antragstellung und der Begutachtung stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite.
Unterstützung bei der Betreuung
Als pflegender Angehöriger sind Sie oftmals rund um die Uhr
gefordert und betreuen und versorgen Ihre Pflegebedürftigen,
oftmals bis an Ihre eigenen körperlichen und seelischen Grenzen.
Gerade wenn es um die Betreuung von Demenzkranken geht, ist der
Bedarf an Betreuung und ständiger Beaufsichtigung sehr groß und
zeitintensiv. Hier bietet das Pflegeleistungsergänzungsgesetz
einige Möglichkeiten der Entlastung an.
Sie können die bewilligten Beträge für verschiedene
Betreuungsangebote nutzen:
- Beratung und stundenweise Betreuung in der Häuslichkeit.
- Stundenweiser Besuch einer Betreuungsgruppe 2x wöchentlich.
- Nutzung der Tagespflegeeinrichtung, Angebot Mo - Fr.
- Kurzzeitpflege für bis zu 28 Tage im Jahr.
- Die Urlaubs- und Verhinderungspflege für bis zu 28 Tage im Jahr.
Berechtigter Personenkreis
Folgender Personenkreis kann die zusätzlichen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen:
Wer zusätzlich zur Grundpflege und häuslichen Versorgung einen hohen Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung hat und Hilfebedürftige ohne Pflegestufe bei eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45 a SGB XI.
Beispiele sind:
- psychische Erkrankung
- geistige Behinderung/Beeinträchtigung
- demenzielle Erkrankungen
mit folgenden Einschränkungen:
- gestörter Tag-/Nachtrythmus
- vermindertes Sozialverhalten
- Eigen- oder Fremdgefährdung
- verminderte Wahrnehmung, Stimmung
- geringer Eigenantrieb, geringe Alltagskompetenz
Wir beraten Sie gern zu diesem Thema in einem vertraulichen Gespräch.
