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Pflege-Leistungen

Leistungsangebot nach Pflegeversicherung / SGB XI

Als eigenständiger Bereich der Sozialversicherung wird die Pflegeversicherung geführt.

Pflegebedürftige haben das Recht bei Pflegebedürftigkeit einen Antrag auf Leistungen bei Ihrer zuständigen Pflegekasse zu stellen.

Die Begutachtung zu Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in einem Hausbesuch oder in dringenden Fällen auch in der Einrichtung, in der sich der Versicherte zur Zeit befindet.

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit der Beratung im Vorfeld der Antragstellung und begleiten Sie während der Begutachtung.

In einem Beratungsgespräch bei Vertragsabschluss können Sie sich Ihre Leistungen aus den Leistungskomplexen selbst zusammenstellen und ihre individuellen Wünsche werden in der Pflegeplanung berücksichtigt.

Grundlage der Leistungserbringung für die Pflegeversicherung ist der Vertrag mit den Verbänden der Pflegekassen im Land Brandenburg sowie die Leistungskomplexe und deren Vergütung. Die Abrechnung erfolgt über den geführten Leistungsnachweis am Monatsende.

Leistungsangebot der Behandlungspflege / SGB V

Gesetzlich Versicherte haben einen rechtmäßigen Anspruch auf ausreichende und zweckmäßige Krankenpflege.

Die von den Ärzten verordneten Behandlungen werden von uns nach dem gültigen Vertrag mit den Verbänden der Krankenkassen im Land Brandenburg erbracht und direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Grundlage dazu ist der Leistungsnachweis, der von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Dokumentation geführt wird sowie der genehmigte Verordnungsschein häusliche Krankenpflege.

Leistungsangebot:

  • Injektionen
  • Infussionen
  • Richten von Injektionen
  • Stomabehandlung
  • Verbandswechsel
  • Parenterale Ernährung
  • Portversorgung
  • Blasenspülung
  • Katheterisierung der Harnblase
  • Versorgung von suprapubischen Kathetern
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Überprüfung und Versorgung von Drainagen
  • Ulcus Cruris – Versorgung
  • Anlegen von Stützverbänden
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Versorgung von ZVK
  • Medikamente stellen und verabreichen

Alle Leistungen erfolgen nur auf ärztliche Anweisung, auf Antrag bei der zuständigen Krankenkasse und werden nach SGB V § 1 und 2 erbracht.