Der Heimbeirat
In unserem kleinen Seniorenheim gibt es einen Heimbeirat, der sich
aus Heimbewohnern und Angehörigen zusammensetzt. Der Heimbeirat
wurde auf der Grundlage des Heimgesetzes § 5 für 2 Jahre in sein
Amt gewählt.
Eine enge Zusammenarbeit der Heimleitung mit dem Heimbeirat
ermöglicht es uns, die Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen
und Bewohner noch individueller zu gestalten.
Die Aufgabe der Mitglieder des Heimbeirates besteht in der Beratung
von Angehörigen, der Begleitung von Begehungen der Heimaufsicht und
der Stellungnahme bei Auskunftsersuchen.
Wir beziehen den Heimbeirat bei der Planung von Aktivitäten und
Veränderungen im Heim mit ein und hören ihn an.
