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  1. Heimbeirat

Der Heimbeirat

In unserem kleinen Seniorenheim gibt es einen Heimbeirat, der sich aus Heimbewohnern und Angehörigen zusammensetzt. Der Heimbeirat wurde auf der Grundlage des Heimgesetzes § 5 für 2 Jahre in sein Amt gewählt.

Eine enge Zusammenarbeit der Heimleitung mit dem Heimbeirat ermöglicht es uns, die Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner noch individueller zu gestalten.

Die Aufgabe der Mitglieder des Heimbeirates besteht in der Beratung von Angehörigen, der Begleitung von Begehungen der Heimaufsicht und der Stellungnahme bei Auskunftsersuchen.

Wir beziehen den Heimbeirat bei der Planung von Aktivitäten und Veränderungen im Heim mit ein und hören ihn an.